Stand 5. Januar 2021
Liebe Patienten,
aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen gibt es regelmäßige Anpassungen der Abläufe. Hier halten wir Sie auf dem neuesten Stand:
Fragen rund um die Covid-19-Impfung werden von der Hotline des Landes Niedersachsen unter der Rufnummer 0800 9988665 beantwortet.
Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
Bei Fragen Rund um das Thema Quarantäne nach Kontakt (ohne Symptome) zu Covid-19-Patienten wenden Sie Sich bitte an das Gesundheitsamt. Die Leitungen sind stark überlastet. Online finden Sie viele Informationen, die Ihnen vielleicht schon weiterhelfen.
Aktuelle Infos Gesundheitsamt/FAQs
Gesundheitsamt der Region Hannover, Telefon 0511 616-43434
Erreichbar Montag bis Freitag von 08:00-16:00 Uhr
Fragen beantwortet das Gesundheitsamt auch per E-Mail an coronavirus@region-hannover.de.
Weiterhin gilt: sollten Sie unter Infektsymptomen leiden (Husten, Fieber, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) oder eine Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns feststellen, melden Sie sich bitte unbedingt telefonisch oder per Email in unserer Praxis und wir werden Sie in unsere Infektsprechstunde einbestellen. Zum Schutz für Sie und unsere chronisch kranken Patienten betreten Sie die Praxis bitte nicht ohne vorherige Absprache.
Telefon: 0511-78099990
Email: info(at)hausarztpraxis-hainholz.de
Weiterhin werden Patienten mit Infektsymptomen streng getrennt und in einer gesonderten Sprechstunde behandelt. Wir achten sehr auf die Einhaltung der Hygieneempfehlungen und bitten Sie, zu Ihrem und dem Schutz der Mitpatienten einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Kommen Sie bitte möglichst ohne Begleitpersonen, um die Anzahl der Personen im Wartezimmer gering zu halten. Auf Wunsch bieten wir zudem eine Videosprechstunde für Sie an.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Corona-Infoseite mit aktuellen Hinweisen von Hygieneregeln bis Verhalten bei festgestellter CoVid-19-Erkrankung .
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Hausarztpraxis Hainholz
Ihr Dauerrezept
Medikamente, die Sie regelmäßig benötigen und in Ihrem Medikamentenplan in unserer Praxis registriert sind, können Sie online vorbestellen. Das Dauerrezept liegt in der nächsten Sprechstunde für Sie zur Abholung bereit.
Masern-Impfung
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Masernschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind. Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind, sind ebenfalls verpflichtet einen Masernschutz nachzuweisen. Weitere Infos finden sie unter www.masernschutz.de
Wir beraten Sie dazu gerne.
Reiseberatung
Damit Ihr Urlaub nicht unnötig ins Wasser fällt, denken Sie bitte daran: Die schönste Zeit des Jahres hängt von Ihrer Gesundheit ab! Informieren Sie sich in unserer Praxis während einer individuellen 20- bis 30-minütigen Reiseberatung, die wir Ihnen gern als Zusatzleistung anbieten. Weitere Informationen finden Sie hier >
Zeckenimpfung (FSME)
Es ist wieder soweit – vom Frühjahr bis weit in den Herbst hinein lauern sie auf Wiesen, in Sträuchern und im Unterholz: Zecken. Wir sind in Hannover (noch) kein Hochrisikogebiet für die durch Zecken übertragene „Frühsommer-Meningoenzephalitis“ (FSME). Denken Sie jedoch z.B. bei Wanderreisen in Risikogebiete (Aktuelle FSME-Karte Deutschland/RKI: https://www.rki.de/) an die FSME-Impfung! Auch wer viel Zeit in der Natur verbringt, sollte sich impfen lassen, z.B. Forstarbeiter, Landwirte, Jäger und Angler.
Bei FSME handelt es sich um eine Gehirn-, Gehirnhaut- oder Rückenmarkentzündung, die durch Viren verursacht wird. Sie können durch den Stich von Zecken auf den Menschen übertragen werden. Da bisher keine Medikamente dagegen bekannt sind, ist die FSME-Impfung eine empfehlenswerte Vorsorgemaßnahme. Gegen die auch von Zecken übertragene Erkrankung Borreliose gibt es leider keinen Impfstoff.
Gesundheits-Check-up: Neuregelung
Seit dem 1. April 2019 haben Patienten ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre Anspruch auf die Check-up-Untersuchung. Patienten zwischen 18 und 35 Jahren haben Anspruch auf einen einmaligen Check-up.
Patientenverfügung
Die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung ist seit 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das heißt: Betreuer und Bevollmächtigte müssen dem in der Patientenverfügung geäußerten Willen Ausdruck und Geltung verschaffen. Wenn Sie Fragen zu den medizinischen Aspekten einer Patientenverfügung haben, sprechen Sie uns gerne an. Das Hinterlegen Ihrer Verfügung erfolgt auf Ihren Wunsch in unserer Praxis. Vorlagen zur Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht finden sie unter anderen hier: Ärztekammer Niedersachsen
UND NACH VEREINBARUNG
Hausarztpraxis Hainholz
Dr. med. Annika Irmer & Dr. med. Eva-Maria Schmitz
Bohnhorststraße 2 | 30165 Hannover
Hausarztpraxis Hainholz
Hausarztpraxis Hainholz